Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für
Verträge hinsichtlich der Dienstleistungen von BEWECT – Benjamin Weiderer Coaching & Training,
vertreten durch Inhaber Benjamin Weiderer, Geisenhausenerstr. 45, 81379 München,
+49 (0) 176 23 23 03 03, info@bewect.com (im Folgenden „BEWECT“), zwischen BEWECT und deren Kunden, unabhängig vom Durchführungsort.

1.2. Abweichungen von diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von BEWECT wirksam.

1.3. Bei Besitz eines Gutscheins für Dienstleistungen von BEWECT gehen die AGB automatisch auf den Gutschein-Inhaber/Beschenkten über.

2. Vertragsschluss
2.1. Die Organisation und Durchführung einer Dienstleistung (Coaching, Training, Seminar, Vortrag) und/oder Sonderleistungen zwischen dem Kunden und BEWECT werden über eine Auftrags- vereinbarung geregelt. Der Kunde vereinbart damit die Dienstleistungseinheiten bzw. die Dauer einer Zusammenarbeit. Der Ort der Dienstleistung wird zwischen den Vertragspartnern individuell abgestimmt. Eine Übertragung der Auftragsvereinbarung durch den Kunden auf eine andere Person ist nur nach vorheriger Zustimmung von BEWECT zulässig. Die Buchung von Einzelcoachings oder -trainings wird mit Bestätigung der Termine (telefonisch, per Messenger-Dienst oder per E-Mail) vorgenommen. Der Kunde erhält in diesem Fall eine Auftragsbestätigung/Rechnung per E-Mail geschickt.

2.2. Eine Coaching- oder Trainingseinheit dauert im Regelfall 60 Minuten. Die Durchführung setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Wenn sich der Kunde in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet, ist er gehalten, die Teilnahme am Coaching/Training mit dem Arzt bzw. Therapeuten zu besprechen. Im Bedarfsfall kann BEWECT einen sachkundigen Arzt bzw. Therapeuten hinzuziehen, welcher die physische und/oder psychische Belastbarkeit feststellt. Der Kunde informiert BEWECT unverzüglich über etwaige Einschränkungen, die sich eventuell nach Abschluss der Auftragsvereinbarung ergeben. Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Fitness- und Gesundheitszustand und zu coaching- und trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.

2.3. Ein Seminar, ein Vortrag oder eine Sonderleistung werden individuell nach Kundenwunsch erstellt. Es gilt die im Auftrag vereinbarte Dienstleistung.

3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang umfasst die auf der Webseite von BEWECT dargestellten Leistungen. Hier nicht dargestellte Leistungen werden in der Auftragsvereinbarung dargelegt. BEWECT unterliegt keinem Weisungs- und Direktionsrecht seitens des Kunden. BEWECT wird sich den Vorstellungen und Bedürfnissen des Kunden entsprechend ausrichten.

4. Zeitliche Rahmenbedingungen
4.1. Der Auftrag beinhaltet entsprechend viele Termine wie in der jeweiligen Auftragsvereinbarung bzw. Auftragsbestätigung aufgeführt. Entscheiden sich die Parteien für ein geschlossenes Vertragsverhältnis, beginnt das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und endet zum angegebenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Entscheiden sich die Parteien für ein offenes Vertragsverhältnis, gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen, sofern nichts anderes festgelegt und schriftlich fixiert wurde.

4.2. Die Parteien fixieren feste Termine. Bei BEWECT rechtzeitig mitgeteilter Abwesenheit, sprich bis mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn, werden die nicht in Anspruch genommenen Termine innerhalb der Vertragslaufzeit nachgeholt. Terminverschiebungen sind beidseitig persönlich abzugleichen. Kurzfristig abgesagte Termine sind zu 100% kostenpflichtig. Sagt BEWECT einen Termin ab, wird dieser nach Absprache mit dem Kunden möglichst zeitnah nachgeholt. Die festgelegten Termine und Terminänderungen sind möglichst per E-Mail, WhatsApp oder SMS abzugleichen. Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Termine.

5. Leistungsvergütung
BEWECT erhält für die nach Ziffer 3. dieses Vertrages erbrachte Dienstleistung eine Vergütung in der in der Rechnung aufgeführten Höhe (siehe Auftragsvereinbarung / Auftragsbestätigung). Der angegebene Endpreis versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Die Vergütung ist bis 3 Tage vor Beginn der Dienstleistung komplett vorauszuzahlen bzw. ist bei einer offenen Vertragslaufzeit monatlich zahlbar und hat bis spätestens 3. Werktag des beginnenden Betreuungszeitraumes eine Überweisung auf das von BEWECT benannte Konto zu erfolgen. Rechnungen werden per E-Mail an den Kunden versandt.

6. Informationspflicht
Die Vertragspartner teilen sich alle für die Erfüllung des Auftrags und dieser AGB relevanten Informationen rechtzeitig mit. Die Mitteilung der vorgenannten Informationen erfolgt über Telefon oder E-Mail. Die E-Mail von BEWECT lautet: info@bewect.com. Die Kontaktdaten des Kunden sind in der Auftragsvereinbarung bzw. im Anamnesebogen aufgeführt.

7. Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit
Wird die Zusammenarbeit vom Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit beendet, verbleibt die Zahlung bei BEWECT. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
Sofern BEWECT aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit frühzeitiger beenden muss, erhält der Kunde die noch offenen Einheiten zurückerstattet. Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Trainingstermine.

8. Haftungsanspruch
BEWECT haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Schäden, die der Kunde im Rahmen der Auftragstätigkeit erleidet.

9. Sonstiges
9.1. BEWECT hat das Recht, auch für dritte Kunden tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht.

9.2. Der Anamnesebogen ist wesentlicher Bestandteil der Auftragsvereinbarung.

9.3. BEWECT behält sich vor, Film- und Fotoaufnahmen während der Dienstleistung anzufertigen. Sofern der Vertragspartner nicht wünscht, dass von ihm gefertigte Aufnahmen in der Öffentlichkeit gezeigt werden, teilt er dies BEWECT mit. Andernfalls geht BEWECT davon aus, dass er der Veröffentlichung honorarfrei zustimmt und die Film- bzw. Fotorechte in den Besitz von BEWECT übergehen. Die Filme und Fotos werden z.B. von BEWECT auf der eigenen Webseite und in eigenen sozialen Medien eingestellt. Sofern der Vertragspartner dies nicht wünscht, kontaktiert er BEWECT, wodurch das Foto dann entfernt wird. Der Kunde wird im Bedarfsfall über diesen Sachverhalt informiert und kann sein Einverständnis vor Anfertigung von Film- und Fotoaufnahmen gegenüber der die Aufnahmen anfertigenden Person widerrufen.

9.4. Ansonsten bestehen keine Nebenabreden zu dieser Vereinbarung. Kündigungen, Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechenden Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren. Aufhebung der Schriftform bedarf im Übrigen wiederum der Schriftform.

9.5. Gerichtsstand ist München. Es gilt deutsches Recht.

Kontakt

BEWECT
Benjamin Weiderer
Coaching & Training
Geisenhausener Str. 45
81379 München